Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB für Naturstrom

Version 1.6, April 2017

1 Einleitung

1.1 Anwendungsbereich und Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fairpower (AGB) der Fairpower AG, 8184 Bachenbülach, Schweiz (nachfolgend „Fairpower“), regeln die mit der Lieferung von elektrischer Energie, ökologischen Mehrwerten und ergänzenden Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten und das vertragliche Verhältnis zwischen Fairpower und seinen Kunden. Diese AGB gelten nicht für reine Beratungs- und Projektdienstleistungen, wie z.B. Ausschreibungen für Energiebeschaffung oder Anbieter-Evaluationen.

1.2 Ökologischer Mehrwert

Unter ökologischem Mehrwert von elektrischer Energie verstehen wir alle Vermögenswerte, immateriellen Rechte oder faktischen Vorteile an erneuerbarer elektrischer Energie, mit Ausnahme der darin produzierten elektrischen Energie.

1.3 Herkunftsnachweis HKN

Der ökologische Mehrwert wird in einer Beweisurkunde (nachfolgend Herkunftsnachweis) gemäss Verordnung des UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität erfasst. Fairpower veranlasst die Löschung der Herkunftsnachweise. Die Löschung der Herkunftsnachweise erfolgt mindestens einmal pro Jahr. Die Herkunftsnachweise werden in der Regel auf Fairpower gelöscht.

1.4 Elektrische Energie, Netz und Abgaben

Netz und Abgaben werden durch die jeweiligen Netzbetreiber in Rechnung gestellt. Die Versorgung mit elektrischer Energie wird durch den Energieversorger sichergestellt (Grundversorger, Stromlieferant). Der Kunde beauftragt Fairpower, die Rechnungen des Netzbetreibers und des Energieversorgers in Empfang zu nehmen, zu prüfen, zu beanstanden, zu optimieren und zu bezahlen. Hierzu werden die Rechnungsadressen des Kunden auf Fairpower geändert.

2. Lieferung

2.1 Gegenstand

Fairpower liefert dem Kunden die elektrische Energie sowie die Herkunft der elektrischen Energie. Die elektrische Energie wird entsprechend der abonnierten Produkte hergestellt (Herkunftsnachweise). Fairpower beschafft dafür Herkunftsnachweise vorzugsweise in der Schweiz, kann jedoch auch andere Herkunftsländer innerhalb Europa erschliessen. Fairpower ist berechtigt, den Produktemix jederzeit zu ändern, sofern die Qualität ohne Kostenfolge erhöht wird. Die Qualität wird über die Technologie, ein Qualitätslabel und den Herkunftsort bestimmt.

Technologien nach absteigender Qualität: Solar, Wasser, Biomasse, Wind

Label nach absteigender Qualität: naturemade star, naturemade basic, ohne Label

Herkunft nach absteigender Qualität: Region, Schweiz, Europa

Die Kosten für den Energietransport (Netznutzung) sowie für Abgaben werden vom zuständigen Netzbetreiber erhoben und an den Kunden weiterverrechnet. Gegenüber dem Netzbetreiber, und gegebenenfalls dem Grundversorger, bleibt der Kunde vertraglich gebunden. Fairpower übernimmt die Funktion eines Treuhänders.

2.2 Vollmacht

Der Kunde erteilt Fairpower die Vollmacht, den Einkauf der elektrischen Energie sowie deren Herkunft selbständig zu organisieren. Weiter kann Fairpower im Namen des Kunden beim Verteilnetzbetreiber oder Energieversorger Verhandlungen durchführen, Messdaten verlangen, die Rechnungsadresse ändern und anderweitige prozesstechnische Massnahmen umsetzen, die der wirtschaftlichen und erneuerbaren Stromversorgung dienen.

2.3 Start und Ende

Die Lieferung wird durch Bestellung eines Abonnements vereinbart. Die Lieferung startet auf den ersten Tag im Folgemonat des Bestelldatums und ist mindestens ein Jahr lang gültig. Das Abonnement erneuert sich jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr und kann schriftlich drei Monate vor der Erneuerung gekündigt werden.

2.4 Anpassungen

Der Kunde hat Abweichungen des Strombezugs von mehr als 20% zu melden. Ansonsten trägt der Kunde die Mehrkosten, die durch die Abweichungen entstehen können. Ein Wegzug, die Auflösung eines Haushalts oder eines Unternehmens sind drei Monate im Voraus zu melden.

3 Schlussbestimmungen

3.1 Mitteilungen an Fairpower

Sämtliche Mitteilungen sind an folgende Adresse zu richten:

Fairpower AG
Schaffhauserstrasse 108
8180 Bülach
E-Mail info@fairpower.ch

3.2 Zahlungsmodalitäten

Fairpower verrechnet bis zu einem Jahr im Voraus, in der Regel halbjährlich. Bei grösseren Beträgen kann der Kunde die Abrechnung mit Teilbeträgen verlangen. Die Teilrechnung muss einen Mindestbetrag von CHF 50.- aufweisen.

3.3 Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweils gültigen Steuersatz im Zeitpunkt der Fälligkeit der einzelnen Zahlung berechnet und ist vom jeweiligen Schuldner zusätzlich zu bezahlen.

3.4 Datenschutz

Fairpower hält sich an die aktuellen gesetzlichen Pflichten.

3.5 Übertragung von Rechten und Pflichten an Dritte

Fairpower behält sich das Recht vor, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB an einen Dritten zu übertragen oder durch einen Dritten ausüben zu lassen. Sämtlich Rechte und Pflichten des aktuellen oder ehemaligen Kunden gegenüber Fairpower können durch den Kunden nicht übertragen werden.

3.6 Haftungsausschlüsse

3.6.1 Allgemein

Fairpower haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige eigene Handlung von Fairpower entstehen. Eine Haftung von Fairpower für direkte Schäden bei leichtem Verschulden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung von Fairpower für indirekte Schäden oder für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist vollumfänglich und ausdrücklich ausgeschlossen, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

3.6.2 Verlinkte Websites

Fairpower übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Rechtmässigkeit, Vollständigkeit oder Qualität des Inhalts von Websites, die über Links auf fairpower.ch erreichbar sind und schliesst jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus.

3.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB stehenden Streitigkeiten zwischen Fairpower und einem (aktuellen oder ehemaligen) Kunden unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Gericht am Geschäftssitz von Fairpower. Fairpower ist jedoch berechtigt, ein Verfahren vor jedem zuständigen Gericht anhängig zu machen.

3.8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Fairpower AG, Bülach, April 2017